- CB-Funk
- CB
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CB-Funk〈m.; -s; unz.〉 gebührenfreier Amateurfunk [CB: Abk. für engl. Citizens's Band „Frequenzband des Bürgers“]
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CB-Funk [t̮se:'be:…, bei engl. Ausspr.: si:'bi:…], der; -s [gek. aus engl.-amerik. Citizens(') Band = für den privaten Funkverkehr freigegebener Wellenbereich, eigtl. = »Bürgerfrequenzband«] (Nachrichtent.):Sprechfunkverkehr [mit mobilen Anlagen] auf einem bestimmten ↑ 1Band (2 n), für den keine Lizenz benötigt wird.* * *
CB-Funk[Abkürzung für englisch citizen band, »Bürgerwelle«], Jedermann-Funk, Sprechfunk mit Sende- und Empfangsgeräten, der mit einer vorgeschriebenen Leistung von maximal 4 W und entsprechend geringer Reichweite (10-15 km) im Frequenzbereich von 26,960-27,410 MHz auf 40 Kanälen arbeitet, in Deutschland zusätzlich im Bereich 26,565-26,955 MHz (Kanäle 41-80). Für diese Kanäle wurden Schutzzonen an den Grenzen zu den Nachbarländern (Ausnahme Tschechien) von 15-70 km eingerichtet, in denen nicht gesendet werden darf. Der Betrieb von CB-Funkanlagen ist jedermann (im Unterschied zu Amateurfunkanlagen) ohne Ablegung einer Prüfung gestattet. - CB-Funk kann in Ballungsgebieten durch mehrfache Belegung desselben Kanals gestört oder sogar unmöglich sein. Störungen können auch durch räumlich benachbarte Hochfrequenzgeräte auf dem 11-m-Band oder durch Überreichweiten aus dem Ausland vorkommen.F. Jörn: Kleiner Ratgeber für CB-Funker (21993);A. Janson u. J. Bergfeld: Alles über Funkscanner. Eigenschaften, Funknetze u. -dienste, Produktübersicht (31995);* * *
CB-Funk [tse:'be:..., bei engl. Ausspr.: si:'bi:...], der; -s [gek. aus engl.-amerik. Citizens(') Band = für den privaten Funkverkehr freigegebener Wellenbereich, eigtl. = „Bürgerfrequenzband“] (Nachrichtent.): Sprechfunkverkehr [mit mobilen Anlagen] auf einem bestimmten 1↑Band (I 2 n), für den keine Lizenz benötigt wird.
Universal-Lexikon. 2012.